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Kita Empfehlung: Ergotherapie für dein Kind. Was du wissen solltest.

  • Autorenbild: Johanna
    Johanna
  • 5. Apr.
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Apr.

Ergotherapie ist ein bewährtes Heilmittel, das Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozialen Entwicklung unterstützt. Erzieher*innen im Kindergarten geben bei Bedarf den Hinweis, dass dein Kind von einer ergotherapeutischen Förderung profitieren könnte. Doch so gut diese Empfehlungen auch gemeint sind: die endgültige Entscheidung zur Verschreibung der Ergotherapie liegt in den Händen deiner Ärztin oder deines Arztes. Dabei müssen strenge gesetzliche Vorgaben, die sogenannten Heilmittel-Richtlinien, beachtet werden.



Ergotherapie für Kind

©Wix



1. Beobachtungen im Kindergarten und ärztliche Indikationsstellung


Im Kindergarten nehmen erfahrene Fachkräfte den Alltag deines Kindes genau wahr und können Auffälligkeiten in der Motorik, Wahrnehmung oder im Sozialverhalten erkennen. Diese Beobachtungen sind wertvolle Hinweise, die als Ausgangspunkt dienen.


Wichtig:

  • Die Empfehlungen aus dem Kindergarten sind Hinweise,

  • die fundierte ärztliche Untersuchung und Diagnostik entscheiden, ob tatsächlich eine krankhafte Entwicklungsstörung oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Therapie rechtfertigt.

  • „Nur wenn dein Arzt eine krankhafte Entwicklungsstörung oder Verhaltensauffälligkeit bei der Untersuchung feststellt, braucht dein Kind Ergotherapie.“(kvn.de)

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Ärztinnen müssen sicherstellen, dass die verordneten Einheiten

    • notwendig,

    • ausreichend und

    • wirtschaftlich sind.


 

2. Was passiert beim Arzt?


Wenn du oder die Kita den Verdacht hast, dass dein Kind von einer ergotherapeutischen Förderung profitieren könnte, führt deine Ärztin oder dein Arzt zunächst ein ausführliches Gespräch mit dir. Dies kann während einer Vorsorgeuntersuchung passieren oder als Gesprächstermin geplant werden. Dabei werden unter anderem folgende Schritte unternommen:


  • Die Anamnese:

    Gemeinsam besprecht ihr, welche Auffälligkeiten im Alltag deines Kindes beobachtet wurden – sei es in der Motorik, Wahrnehmung oder im Sozialverhalten. Bringe Berichte aus der Kita mit.


  • Beobachtungen und Befunde:

    Es wird eine gründliche Untersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand deines Kindes zu bewerten. Hierbei können auch weitere Fachkräfte wie Neuropädiater oder Kinderpsychologen hinzugezogen werden.


  • Planung und Zielsetzung:

    Gemeinsam plant ihr, welche konkreten Ziele mit der Therapie erreicht werden sollen – beispielsweise die Verbesserung der Feinmotorik oder eine längere Konzentrationsfähigkeit.


 

3. Indikationen und Therapieziele


Ergotherapie für Kindergehört zu den medizinischen Heilmitteln, die gezielt eingesetzt werden, um:

  • die Fein- und Grobmotorik zu verbessern,

  • die Sinneswahrnehmung zu fördern und

  • die Sozialkompetenzen zu stärken.



Typische Gründe, die eine ärztliche Verordnung rechtfertigen, können sein:

  • Deutliche motorische Entwicklungsverzögerungen,

  • Wahrnehmungsstörungen oder sensorische Integrationsstörungen,

  • Verhaltensauffälligkeiten, wie sie bei ADHS oder frühkindlichem Autismus auftreten,

  • Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben, die die Selbstständigkeit beeinträchtigen.


Das Ziel der Behandlung ist, die Handlungsfähigkeit deines Kindes zu verbessern, damit es langfristig selbstständiger wird und sich sicher im Alltag bewegt.


 

4. Diagnosestellung bei kleinen Kindern – Sensibler Umgang mit einer frühen Diagnose


Besonders bei kleinen Kindern ist es wichtig, behutsam mit Diagnosen umzugehen:


  • Individuelle Entwicklungsverläufe:

    Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Eine Diagnose sollte nicht voreilig gestellt werden, wenn dein Kind lediglich in einem normalen, wenn auch etwas langsameren, Entwicklungstempo ist.


Kinder im Alter von 2, 3 oder 4 Jahren erhalten normalerweise keine Ergotherapie. Oft wird bis zur U9-Vorsorge gewartet, um deinem Kind genügend Zeit zu geben, sich in seinem eigenen Tempo zu entwickeln. Wenn es um Themen geht, die insbesondere die Schulfähigkeit betreffen, kann es sinnvoll sein, etwa ein Jahr vor dem Schuleintritt mit der Ergotherapie zu beginnen. In manchen Fällen wird sogar empfohlen, den Schuleintritt um ein Jahr zu verschieben, um deinem Kind noch mehr Zeit zur Entwicklung zu geben – oder auch beides in Kombination.


  • Multidisziplinäre Abklärung:

    Neben deiner*m Kinderärztin/arzt können auch spezialisierte Fachkräfte hinzugezogen werden, um ein umfassendes Bild zu erhalten.


  • Diagnose als Ausgangspunkt:

    Eine früh gestellte Diagnose dient dazu, gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten. Sie soll nicht stigmatisieren, sondern als Grundlage für individuelle Therapiepläne helfen, die speziell auf die Bedürfnisse deines Kindes zugeschnitten sind.


 

5. Tipps und Tricks für dich – Unterstützung im Alltag


Auch zu Hause könnt ihr einen großen Unterschied machen. Die regelmäßige und routinierte Durchführung von Übungen kann die Fähigkeiten deines Kindes deutlich verbessern. Hier sind einige Anregungen:


  • Spielerische Feinmotorik-Übungen:

    Basteln, Malen oder der Umgang mit Knete fördern die Fingerfertigkeit und Kreativität. Gemeinsame Bastelprojekte machen Spaß und stärken gleichzeitig die motorischen Fähigkeiten.


  • Bewegungsspiele:

    Aktivitäten wie Balancieren, Hüpfen, Klettern oder ein kleiner Parcours im Garten oder auf dem Spielplatz fördern die Grobmotorik und verbessern die Körperkoordination. Einfache Spiele wie Fangen oder Ballspielen können ebenfalls viel bewirken.


  • Struktur und Routine:

    Ein fester Tagesablauf gibt deinem Kind Sicherheit. Klare Rituale, regelmäßige Pausen und feste Essenszeiten können die Konzentrationsfähigkeit steigern und Überforderung vermeiden.


  • Alltagsaufgaben integrieren:

    Lass dein Kind bei einfachen Tätigkeiten im Haushalt mithelfen – zum Beispiel beim Tischdecken, beim Sortieren der Wäsche oder beim Aufräumen. Diese Aufgaben fördern die Selbstständigkeit und verbessern die motorischen Fähigkeiten.


  • Konzentrationsübungen:

    Spiele wie Puzzle, Memory oder einfache Gedächtnisspiele helfen, die Aufmerksamkeitsspanne deines Kindes zu verlängern und das Fokussieren zu trainieren.



Empfehlung

Für noch mehr praxisnahe Tipps, detaillierte Anleitungen und hilfreiche Materialien empfehle ich dir herzlich, die Webseite www.familienergo.de zu besuchen. Dort findest du speziell auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittene Angebote, die dir im Alltag wertvolle Unterstützung bieten.


 

6. Gesetzliche Vorgaben für die Verordnung von Ergotherapie


Die Verschreibung von Ergotherapie als Heilmittel unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Damit eine Verordnung von der Krankenkasse erstattet wird, müssen folgende Punkte auf dem Rezept klar dokumentiert sein:


  1. Präzise Diagnose. Die Verordnung muss eine eindeutige, ärztlich gestellte Diagnose enthalten – als ICD‑10‑Code mit genauer Beschreibung.

  2. Behandlungsmenge und Frequenz: Es ist festzulegen, wie viele Therapieeinheiten verordnet werden (z. B. bis zu 10 Einheiten pro Verordnung) und in welchem zeitlichen Rhythmus (z. B. 1–2 Mal wöchentlich).

  3. Die Verordnung von Ergotherapie muss nachvollziehbar begründet sein, um von der Krankenkasse erstattet zu werden. Durch diese Vorgaben wird gewährleistet, dass Ergotherapie genau dort ansetzt, wo sie tatsächlich gebraucht wird – und nicht zu großzügig verordnet wird.


 

7. Was passiert in der Ergotherapie mit deinem Kind?


In der ergotherapeutischen Praxis dreht sich alles darum, dein Kind dort abzuholen, wo es steht – mit viel Einfühlungsvermögen und ganz spielerisch. So läuft eine typische Sitzung ab:


  1. Begrüßung und Vertrauen aufbauen: Die Therapeutin oder der Therapeut empfängt dein Kind in einer freundlichen Umgebung. Ein kurzes Kennenlernspiel sorgt dafür, dass dein Kind sich wohlfühlt und neugierig auf die Stunde wird.

  2. Einstieg mit Beobachtung und kurzem Gespräch: Anhand von altersgerechten Spielen und kleinen Tests verschafft sich die Therapeutin einen Eindruck davon, welche Fähigkeiten gerade besonders gefördert werden sollen. Gleichzeitig erklärt sie deinem Kind auf kindgerechte Weise, was heute geübt wird.

  3. Spielerische ÜbungsphasenFeinmotorik: Bastel- und Malaktivitäten, Knetübungen oder das Auf- und Abperlen von Schnüren stärken die Fingerfertigkeit.– Grobmotorik: Balancieren über Balken, Werfen und Fangen oder kleine Parcours fördern Koordination und Muskelkontrolle.– Sensorische Integration: Übungen mit verschiedenen Texturen, Gewichten oder Bewegungsspielen helfen, Sinneseindrücke besser zu verarbeiten.

  4. Konzentrations- und AlltagsaufgabenDurch kurze Puzzleaufgaben, Memory-Spiele oder das Nachspielen von Alltagssituationen (z. B. Tischdecken) lernt dein Kind, sich besser zu fokussieren und seine neuen Fähigkeiten direkt im Alltag anzuwenden.

  5. Elternintegration und HausaufgabenAm Ende jeder Stunde erklärt die Therapeutin, welche Übungen du zuhause in den Alltag integrieren kannst. Oft sind das einfache Spiele oder kleine Bastelaufträge, die ihr gemeinsam macht.

  6. Fortschrittskontrolle und FeedbackRegelmäßig wird besprochen, welche Fortschritte dein Kind macht und welche Übungen gut funktionieren. So kann die Therapie stets an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Durch diesen liebevollen, auf dein Kind zugeschnittenen Mix aus Spiel, Bewegung und kleinen Herausforderungen wächst nicht nur die motorische und kognitive Stärke, sondern auch das Selbstvertrauen deines Kindes – und ihr als Familie könnt gemeinsam kleine Erfolgsmomente feiern.



Euch alles Liebe!

Nicht vergessen - ein aktives Mitwirken und integrieren von Übungen in den Alltag macht einen großen Unterschied in der Entwicklung deines Kindes.




 

Status: 04/2025


Ressourcen + Empfehlungen


  • www.familienergo.de:

    Empfohlene Webseite mit praxisnahen Tipps, Übungen und detaillierten Informationen für Eltern, die ihren Alltag mit ergotherapeutisch geförderten Kindern unterstützen möchten.


  • kvn.de: „Ergotherapie ja oder nein? Welche Hilfe braucht Ihr Kind?“ (PDF)

  • kvbawue.de: „Ergotherapie richtig verordnen – Wissenswertes für Vertragspsychotherapeuten“ (veröffentlicht April 2024)

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